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Verkehrsvorschriften in der Schweiz 

Andere Länder, andere Sitten. Wer die Schweiz besucht, bekommt dies nicht zuletzt bei Verkehrsverstössen zu spüren. Seit das Via Sicura-Programm eingeführt wurde, sind die Sanktionen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen stark angestiegen. Im Verkehrsrecht ergeben sich gegenüber Deutschland und Österreich einige Unterschiede. Schauen wir uns die Vorschriften im Einzelnen an, damit du weisst, was beim Urlaub in der Schweiz auf dich zukommen kann.

Via Sicura steigert die Verkehrssicherheit 

Für Autofahrer aus Deutschland oder Österreich gelten in der Schweiz natürlich die Schweizer Verkehrsregeln. Diese erscheinen dir vielleicht recht ungewöhnlich, wenn nicht sogar erschreckend, denn Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in einer Gerichtsverhandlung ermittelt und als Raser kannst du eine Freiheitsstrafe bekommen. 

Die Via Sicura besteht bereits seit 2012 und wurde ins Leben gerufen, um die Verkehrstoten auf Schweizer Strassen weniger werden zu lassen. Das Programm beinhaltet verschiedene Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen und der Sanktionierung bei riskantem Fahrverhalten

Gut zu wissen: Rasern in der Schweiz kann das Auto als „Tatwaffe“ entzogen werden. 

Alkoholsünder müssen damit rechnen, dass ihnen die Anbringung von „Alko-Locks“ das Starten des Fahrzeuges verbietet. Auch ein lebenslanges Fahrverbot sieht das strenge Via Sicura-Reglement vor. 

Fuss vom Gas: Geschwindigkeitsvorgaben in der Schweiz   

Wie schnell darf nun in der Schweiz gefahren werden? Dies ist, ähnlich wie in Deutschland und Österreich, von der jeweiligen Strassenkategorie abhängig. 

Wichtig: Die nachfolgenden Angaben gelten nicht immer. Achte auf Hinweisschilder, damit es nicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und du ohne Absicht geblitzt wirst.

Werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Kategorien und die entsprechenden Vorgaben:

  • Innerorts: Die erlaubte Geschwindigkeit bewegt sich bei 50 km/h. Zonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt, sind extra ausgewiesen.
  • Ausserorts: Erlaubt sind 80 km/h. Dies trifft auf normale Landstrassen zu.
  • Autostrassen: Auf den Autostrassen darfst du mehr Gas geben. Gestattet sind 100 km/h. Geht es in einen Tunnel, muss abgebremst werden, denn hier gelten 80 km/h.
  • Autobahnen: In der Regel liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h. Auf Autobahnen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert, damit du die Hinweise auf eine mögliche Begrenzung der Geschwindigkeit nicht übersiehst.

Wann bin ich in der Schweiz als Raser unterwegs?

Wer im Urlaub in der Schweiz zum Raser degradiert wird, dem werden die Ferien in unguter Erinnerung bleiben. Als Raser machst du dich in der Schweiz strafbar, auch als Deutscher oder Österreicher. Immer wieder kommt es vor, dass Urlauber aus dem Ausland, die in der Schweiz zu schnell gefahren sind, vor Gericht erscheinen müssen. 

Zum Raser „qualifizierst“ du dich in der Schweiz durch folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen:

  • Innerorts: + 40 km/h
  • Ausserorts: + 60 km/h
  • auf Autobahnen: + 80 km/h

Auf Raser warten Freiheitsstrafen zwischen einem und vier Jahren. Es muss mit Bussgeldern in vierstelliger Höhe gerechnet werden und auch dein Auto kannst du los sein. Nicht jeder Raser muss automatisch hinter Gitter. Die Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Hast du dir daheim bereits einiges an Verkehrsordnungswidrigkeiten zuschulden kommen lassen, wird sich dies vor dem Schweizer Gericht als strafverschärfend auswirken. 

Mautgebühren in der Schweiz

Eine Pflicht zur Zahlung einer Maut besteht in der Schweiz seit 1985. Bist du mit Pkw oder Motorrad unterwegs, besteht die Vignettenpflicht auf Autobahnen und Autostrassen. Bist du ohne Vignette in eine Kontrolle geraten, wird dich das 200 Franken kosten.

Tipp: Für kantonale Autobahnen besteht keine Vignettenpflicht.

LKW-Fahrer werden in der Schweiz mit einer Schwerlastabgabe konfrontiert. Im Schweizer „Bussenkatalog“ kann nachgelesen werden, dass Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gewicht zur Zahlung dieser Schwerverkehrsabgabe verpflichtet sind. Der Betrag kann nicht pauschalisiert werden und ist vom Gewicht des Fahrzeuges, von der Fahrleistung oder von der Emissionsstufe abhängig. 

Sind Winterreifen in der Schweiz ein Muss?

Die Schweiz ist für ihren Bilderbuchwinter bekannt. Es wird dich vielleicht überraschen, aber im Gegensatz zu Deutschland und Österreich besteht in der Schweiz keine gesetzliche Vorschrift, mit Winterreifen unterwegs zu sein. 

Wenn du zwischen den Zeilen liest, findest du im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG, Art.31) dennoch einen entsprechenden Hinweis. Das Gesetz schreibt vor, dass Kraftfahrer ihr Fahrzeug immer derartig unter Kontrolle haben müssen, dass sie ihre Vorsichtspflichten erfüllen. 

Ein Winterurlaub ohne Winterreifen in der Schweiz ist eigentlich undenkbar. Mit Sommerreifen würdest du auf den Passstrassen schnell zum Unfallrisiko. Du solltest auf jeden Fall Winterreifen aufziehen. Dabei ist auch auf ein ausreichendes Reifenprofil zu achten. Darauf legen die Schweizer nämlich Wert.

Wichtig: In der Schweiz ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Für die Winterbereifung auf Schweizer Strassen wird allerdings ein Profil von vier Millimetern empfohlen. 

Auch Schneeketten sind in der Schweiz nicht vorgeschrieben. Du solltest sie aber zur Vorsicht dabeihaben. Findest du auf bestimmten Strecken den Hinweis „Schneeketten obligatorisch“, muss die Winterausrüstung aufgezogen werden. 

Falschparker unterwegs 

Damit du in der Schweiz nicht zum Falschparker wirst, möchten wir auch darauf kurz eingehen. Kostenlose Parkplätze wirst du in der Schweiz kaum finden. 

Folgende Parkzonen sind zu unterscheiden:

  • Weisse Zone: Hier darfst du parken (kostenpflichtig)
  • Gelbe Zone: Privatparkplätze 
  • Blaue Zone: Montag bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr darf eine Stunde mit Parkscheibe geparkt werden

Bussgelder im Überblick 

Schauen wir uns abschliessend einige gängige Bussgelder an:

  • Geschwindigkeit 1 bis 5 km/h überschritten: 20 bis 40 CHF
  • Geschwindigkeit 6 bis 10 km/h überschritten: 60 bis 120 CHF
  • Geschwindigkeit 11 bis 15 km/h überschritten: 120 bis 250 CHF
  • Geschwindigkeit mehr als 25 km/h überschritten: Bussgeld in unbestimmter Höhe, Verwarnung oder Freiheitsstrafe
  • Betrunken auf Tour (ab 0,5 Promille): ab 600 CHF
  • bei Rot über die Ampel: 250 CHF
  • Handy am Steuer: 100 CHF
  • Anschnallen vergessen: 65 CHF

Die Schweiz ist und bleibt also ein teures Pflaster. Dich interessiert der bislang teuerste Strafzettel? Diesen bekam ein Schwede, der mit einem fabrikneuen Mercedes die erlaubten 120 km/h übersah und mit 290 km/h unterwegs war. Ihm flatterte ein Strafzettel in Höhe von über einer Million Franken ins Haus (umgerechnet sind das etwa 800.000 Euro nach damaligem Stand gewesen).

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