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Auswandern bei einer Insolvenz in die Schweiz

Mit einer Privatinsolvenz beginnt für viele Schuldner ein vollkommen neuer Lebensabschnitt, der mit Einschränkungen verbunden sein kann, für viele aber auch mit einem Neustart einhergeht. Immer wieder erwägen betroffene Verbraucher einen tiefgreifenden Neustart und denken im Zuge der Insolvenz auch über eine Auswanderung nach. Doch ist eine Auswanderung in die Schweiz beispielsweise im Rahmen einer Insolvenz überhaupt möglich? 

Kann man bei Insolvenz auswandern?

Generell gilt: Wer Schulden hat, muss diese auch bezahlen. Die Verbindlichkeiten lösen sich nicht auf, indem beispielsweise der Wohnort in Deutschland verlassen und ausgewandert wird. Gläubiger haben ein Recht auf den Ausgleich ihrer Forderungen und machen von diesem in der Regel auch Gebrauch. 

Wer Deutschland beispielsweise dauerhaft verlassen und auswandern möchte, hat im Ausland zwei Möglichkeiten für einen Neustart. Zum einen kann er auswandern, um dann in dem neuen Heimatland das Insolvenzverfahren mit dem dort gültigen Recht zu durchlaufen, zum anderen kann er sich für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens in seinem Heimatland entscheiden. Sobald dieses gestartet ist, besteht die Möglichkeit einer Auswanderung. Wichtig ist allerdings, dass die Auswanderung nicht vorher erfolgt, denn für ein Insolvenzverfahren in Deutschland muss hier auch der Wohnsitz sein. 

Wenn ja, was muss alles beachtet werden?

Generell muss der Wohnsitz des Schuldners immer dort sein, wo das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wer also eine Insolvenz in einem anderen Land durchlaufen möchte, braucht beispielsweise einen Wohnsitz in Österreich oder dem jeweils anderen Land. Innerhalb der EU ist die Inanspruchnahme eines Insolvenzverfahrens in einem anderen Land für Bürger der Europäischen Union problemlos möglich. Es gibt aber mit Blick auf die Schweiz eine Besonderheit: Das Alpenland ist nicht Teil der EU. Zwar hat die EU in den vergangenen Jahren mit der Schweiz gemeinsame Abkommen auf den Weg gebracht, die die Ein- und Ausreise massgeblich erleichtern, doch bei den Insolvenzen bleibt die Schweiz ihrer Linie treu. 

So gibt es in der Schweiz keine Privatinsolvenz. Demnach entfällt die Option für Menschen aus anderen EU-Ländern in die Schweiz auszuwandern, um dort ein Verfahren für die Privatinsolvenz zu eröffnen. In der Schweiz besteht nicht die Option, innerhalb kurzer Zeit schuldenfrei zu sein. 

Wer allerdings in Deutschland ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet hat, kann sich für eine Auswanderung in die Schweiz für einen Neustart entscheiden. in diesem Fall muss aber sichergestellt werden, dass sowohl das zuständige Insolvenzgericht als auch der Insolvenzverwalter oder auch Treuhänder über den neuen Wohnsitz informiert werden. Auch für die Gläubiger müssen die Schuldner weiterhin erreichbar sein. Sie unterliegen im Rahmen des gesamten Insolvenzverfahrens einer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. 

Die Mitwirkungspflicht schliesst übrigens auch potenzielle Termine bei Insolvenzverwalter ein, die sich nicht per Telefon oder Videokonferenz abwickeln lassen. Es sollte also im Falle einer Auswanderung immer so viel Geld von dem verfügbaren Einkommen zurückgelegt werden, dass eine Rückkehr nach Deutschland jederzeit möglich ist. Eine Vertretung durch einen Anwalt ist übrigens in den meisten Fällen nicht möglich. 

Wer entscheidet über eine Auswanderung bei einer Insolvenz? 

Es unterliegt immer dem Wunsch und Willen des Schuldners, ob sich dieser für eine Auswanderung in die Schweiz entscheidet, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Vorausgesetzt, er hat bis dahin alle für ein Verfahren gültigen Anforderungen erfüllt und dieses wurde erfolgreich eröffnet. 

Wer im Anschluss in die Schweiz, trotz Insolvenz auswandern möchte, sollte sich aber für die Zusammenarbeit und unabhängige Beratung durch einen Anwalt entscheiden. Dieser begleitet seinen Mandanten während der gesamten Zeit des Insolvenzverfahrens. Er unterstützt beispielsweise auch bei der Kommunikation mit den Schuldnern und dem zuständigen Gericht. Teilweise kann dieser auch Termine wahrnehmen, die auf den Schuldner warten. 

Macht es Sinn, in die Schweiz auszuwandern?

Eine Insolvenz geht immer mit gewissen Einschnitten einher, sollte aber in erster Linie als Chance wahrgenommen werden. Immerhin ist nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ein finanzieller Neustart möglich. Wer sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für eine Auswanderung in die Schweiz entscheidet, profitiert vor allem von der hohen Lebensqualität des Nachbarlandes. Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, gilt sie als attraktives Auswandererziel. Immerhin sind die Gehälter in der Schweiz deutlich höher als in vielen anderen Ländern. 

Dadurch bietet sich natürlich auch die Möglichkeit die vorhandenen Schulden schneller zu begleichen und so noch zügiger in ein neues Leben zu starten. Die Arbeitnehmer in der Schweiz gehören zu den Spitzenverdienern in Europa. Dazu kommen die relativ niedrigen Lebenshaltungskosten, die es trotz der hohen Einkommen gibt. Ebenso ist die Steuerlast in der Schweiz geringer als in vielen anderen EU-Ländern, was sie ebenfalls zu einem attraktiven Ziel für eine Auswanderung macht. 

Da die Schweiz aber nicht Teil der EU ist, ist eine Auswanderung nicht so leicht, wie zunächst vielleicht angenommen wird. Hier sollten sich potenzielle Auswanderer früh mit den möglichen Kantonen in Verbindung setzen. Ein visafreier Aufenthalt, um eine mögliche Auswanderung vor Ort zu organisieren, ist auf den Zeitraum von 90 Tagen begrenzt. Ab 90 Tagen wird generell ein Aufenthaltstitel benötigt. Dieser ist beim Migrationsamt zu beantragen. Des Weiteren muss die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung erfolgen. 

Nach der Einreise in das Land bleiben den Auswanderern 14 Tage Zeit, um die nötigen Genehmigungen zu erhalten. Auswanderer, die bereits einen neuen Arbeitsplatz in der Schweiz gefunden haben, müssen die Anmeldung noch vor dem ersten Arbeitstag bei den zuständigen Behörden einreichen. 

Ein Umzug ist in die Schweiz übrigens nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich der Lebensunterhalt selbst bestreiten lässt. Da im Falle einer Insolvenz kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist, kann dies nur über einen Arbeitsvertrag erfolgen. Auch Grenzgänger brauchen wie andere Auswanderer für die Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung B. Nur mit dieser können sie in der Schweiz sowohl arbeiten als auch leben. 

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